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Bild-Ton-Dokumentation und 'Konkurrenzlehre 2.0'

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Produktbeschreibung

Beim diesjährigen 7. Karlsruher Strafrechtsdialogs 2019 fanden erneut zahlreiche Bundesverfassungs- und Bundesrichter, Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Bundesanwaltschaft sowie habilitierte Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler und Honorarprofessoren im Foyer der Bibliothek des Bundesgerichtshofs zusammen. Der diesjährige Karlsruher Strafrechtsdialog stand aus aktuellem Anlass nicht unter einer gemeinsamen thematischen Klammer, sondern beschäftigte sich vormittags mit den Chancen, Risiken und Nebenwirkungen der Bild-Ton-Dokumentation der tatrichterlichen Hauptverhandlung für die Revision in Strafsachen und rückte am Nachmittag die Frage nach Neuem und Grundsätzlichem der strafrechtlichen Konkurrenzlehre - einer 'Konkurrenzlehre 2.0' - in den Fokus von Wissenschaft und Praxis. Insbesondere die behandelten Fragestellungen rund um audiovisuelle Aufzeichnungen der tatgerichtlichen Hauptverhandlungen sind für das Verständnis des Strafprozessrechts im Allgemeinen und die Aufgabenverteilung zwischen Tat- und Revisionsgerichten im Besonderen gewichtig und könnten zumindest perspektivisch zu einem Paradigmenwechsel in der revisionsgerichtlichen Überprüfbarkeit führen. Im Gegensatz zur rein strafprozessrechtlichen Thematik bauten die Beiträge und Diskussionen unter dem Stichwort 'Konkurrenzlehre 2.0' auf besondere Weise eine Brücke zwischen materiellem Recht und Prozessrecht, Wissenschaft und Praxis. Fragestellungen rund um Konkurrenzen erreichen nicht nur universitäre Hörsäle und die Ausbildungsliteratur, sondern in erster Linie Gerichtssäle und prägen maßgeblich den staatsanwaltlichen Alltag. Aufgrund des begrenzten Handwerkszeugs, das das Strafgesetzbuch mit den 52, 53 StGB zur Lösung vorhält, mussten auch Fragen der Notwendigkeit gesetzgeberischen Eingreifens in den Blick genommen werden. Dieser Band, der mittlerweile siebte in seiner Reihe, will den unmittelbar Beteiligten eine bleibende Erinnerung vermitteln, viel mehr aber denjenigen einen umfassenden Einblick in einen stark verdichteten Tag ermöglichen, die nicht persönlich anwesend sein konnten, sich aber dennoch zeitnah über die Verhandlungen und Ergebnisse orientieren möchten.

Bild-Ton-Dokumentation und 'Konkurrenzlehre 2.0'

Beim diesjährigen 7. Karlsruher Strafrechtsdialogs 2019 fanden erneut zahlreiche Bundesverfassungs- und Bundesrichter, Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Bundesanwaltschaft sowie habilitierte Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler und Honorarprofessoren im Foyer der Bibliothek des Bundesgerichtshofs zusammen. Der diesjährige Karlsruher Strafrechtsdialog stand aus aktuellem Anlass nicht unter einer gemeinsamen thematischen Klammer, sondern beschäftigte sich vormittags mit den Chancen, Risiken und Nebenwirkungen der Bild-Ton-Dokumentation der tatrichterlichen Hauptverhandlung für die Revision in Strafsachen und rückte am Nachmittag die Frage nach Neuem und Grundsätzlichem der strafrechtlichen Konkurrenzlehre - einer 'Konkurrenzlehre 2.0' - in den Fokus von Wissenschaft und Praxis. Insbesondere die behandelten Fragestellungen rund um audiovisuelle Aufzeichnungen der tatgerichtlichen Hauptverhandlungen sind für das Verständnis des Strafprozessrechts im Allgemeinen und die Aufgabenverteilung zwischen Tat- und Revisionsgerichten im Besonderen gewichtig und könnten zumindest perspektivisch zu einem Paradigmenwechsel in der revisionsgerichtlichen Überprüfbarkeit führen. Im Gegensatz zur rein strafprozessrechtlichen Thematik bauten die Beiträge und Diskussionen unter dem Stichwort 'Konkurrenzlehre 2.0' auf besondere Weise eine Brücke zwischen materiellem Recht und Prozessrecht, Wissenschaft und Praxis. Fragestellungen rund um Konkurrenzen erreichen nicht nur universitäre Hörsäle und die Ausbildungsliteratur, sondern in erster Linie Gerichtssäle und prägen maßgeblich den staatsanwaltlichen Alltag. Aufgrund des begrenzten Handwerkszeugs, das das Strafgesetzbuch mit den 52, 53 StGB zur Lösung vorhält, mussten auch Fragen der Notwendigkeit gesetzgeberischen Eingreifens in den Blick genommen werden. Dieser Band, der mittlerweile siebte in seiner Reihe, will den unmittelbar Beteiligten eine bleibende Erinnerung vermitteln, viel mehr aber denjenigen einen umfassenden Einblick in einen stark verdichteten Tag ermöglichen, die nicht persönlich anwesend sein konnten, sich aber dennoch zeitnah über die Verhandlungen und Ergebnisse orientieren möchten.

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